Antworten auf häufig gestellte Fragen …
Ablesen des Zählerstandes eines Wasserzählers
BERNHARDT-Hauswasserzähler sind großteils als Mehrstrahl-Flügelrad-Nassläufer ausgeführt und besitzen als Anzeigeeinheit ein mechanisches Rollen-Zählwerk. Dieses Rollen-Zählwerk hat 5 Stellen und zeigt nur m³ an, keine Kommastellen. Alle 5 Ziffern sind schwarz, was für die m³-Anzeige auch vorgeschrieben ist. (Wenn Dezimalstellen vorhanden sind, müssen diese rot ausgeführt werden, z.B. bei Ringkolben-zähler und Wohnungswasserzähler).
Des Weiteren befinden sich auf dem Ziffernblatt 4 rote Zeiger, welche die Dezimalstellen anzeigen. Die jeweils angezeigte Einheit steht über jeden der 4 Zeiger. Dreht sich der linke Zeiger einmal um seine Achse, dann ist 1 Liter durchgeflossen und der benachbarte Zeiger bewegt sich um einen Teilstrich (z.B. von 0 auf 1) weiter. Der rechte Zeiger (4. Zeiger) zeigt zwischen den Teilstrichen 100 Liter an. Sobald dieser sich einmal um seine Achse dreht, ist 1 m³ durchgeflossen und die Zahlenrolle bewegt sich um eine Ziffer weiter.
BERNHARDT verwendet seit einigen Jahren Rollenzählwerke mit „springender Schnecke“. Die einzelnen Rollen dieser Zählwerke bewegen sich nicht kontinuierlich weiter, sondern sie „springen“ von einer Ziffer zur nächsten. Dadurch wird dem Verbraucher als auch dem Wasser-meister das Ablesen des Zählerstandes erleichtert.
Für weitere Fragen steht Ihnen das BERNHARDT-Team sehr gerne zur Verfügung.
Sichtprüfung mittels Checkliste
Bevor ein Antrag auf eine Werksüberprüfung gestellt wird, empfehlen wir eine Sichtprüfung des Wasserzählers vorzunehmen. Vergleichen Sie bitte dazu unsere Checkliste auf Seite 4. Erst nach erfolgter Sichtprüfung ist ein Einsenden des Zählers zur Überprüfung sinnvoll. Unsere Erkenntnisse durch Verwenden dieser Checkliste möchten wir kurz erläutern.
Beispiel 1:
Am Schauglas sind deutlich Verunreinigungen erkennbar, das Einlaufsieb ist verschmutzt. Der Anlaufstern bewegt sich schwergängig bzw. steht.
Hierbei handelt es sich um keine Material- oder Herstellungsfehler. Derartig verschmutzte Wasserzähler können auch nicht überprüft werden, weil das Risiko besteht, dass die Eichstation ebenfalls verschmutzt wird.
Unter gewissen Umständen kann durch Spülen bewirkt werden, dass die gröbsten Verschmutzungen beseitigt werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine Überprüfung nach einer Reinigung das Ergebnis verändert und nicht mehr den Einbauzustand darstellt.
Beispiel 2:
Der Zähler ist augenscheinlich in Ordnung, der Zählerstand zeigt 0m³ und der Anlaufstern dreht sich leichtläufig. Dennoch wird der Zählerstand angezweifelt, da der Zähler schon eingebaut war und Wasser über den Zähler entnommen wurde.
Das Flügelrad des Wasserzählers wurde vermutlich nach dem Einbau durch einen Fremdkörper blockiert. Dies kann dann passieren, wenn die Leitung vor dem Einbau des Zählers nicht ausreichend gespült wurde und ein kleiner Fremdkörper durch das Sieb gelangt. Durch neuerlichen Ausbau des Zählers lassen sich zumeist diese Verunreinigungen herauswaschen bzw. beseitigen. Auch durch Erschütterungen können sich diese Teilchen wieder lösen. Wir bitten vor Einsenden dieser Zähler um telefonische Kontaktaufnahme.
Beispiel 3:
Der Zähler weist Spuren von Undichtheiten auf. Zu erkennen sind diese an den Schlieren auf dem Messinggehäuse. Der Anlaufstern dreht sich leichtläufig.
Im Zuge der Eichung werden alle Hauswasserzähler ca. 40 Minuten lang in unseren Eich-stationen einem Druck von ca. 13 bar ausgesetzt. Durch diese 100%-Kontrolle stellen wir sicher, dass wir etwaige Undichtheiten VOR Auslieferung erkennen und sofort beheben.
Werden Hauswasserzähler dennoch undicht, sind die häufigsten Ursachen hierfür Druckschläge im Versorgungsnetz oder Frosteinwirkung. In beiden Fällen übersteigt die im Inneren wirkende Kraft den zulässigen Druck von 16 bar und die Kopfverschraubung hebt sich vom Gehäuse ab. Eine Werksüberprüfung kann in sochen Fällen, wo der Zähler undicht ist, nicht durchgeführt werden. Wir bitten vor Einsenden derartiger Zähler um telefonische Kontaktaufnahme.
Werksüberprüfung von Wasserzählern
Eine Werksüberprüfung wird üblicherweise dann durchgeführt, wenn die Anzeige des Wasserzählers angezweifelt wird. Der häufigste Fall ist jener, dass ein Endverbraucher der Meinung ist, dass sein Wasserzähler zu viel anzeigt und ihm das Messergebnis nicht plausibel erscheint. Im Zuge der Überprüfung bei BERNHARDT wird der Zähler in der Eichstation eingespannt und die selben Prüfpunkte werden überprüft, welche schon bei der Eichung geprüft wurden, bzw. welche nach der aktuellen Eichstellenverordnung gefordert werden.
Achtung: Die Werksüberprüfung ist keine Neu- oder Nacheichung. Die gemessenen Werte dienen lediglich dazu, ein Prüfprotokoll mit einer Prüfkurve zu erstellen.
Eine Werksüberprüfung kann nicht durchgeführt werden, wenn
– der Zähler undicht ist
– der Zähler markant verdreckt ist und die Gefahr besteht, dass unsere sensiblen Messinstrumente in der Eichstelle verschmutzt werden.
Eine Werksüberprüfung kann auch durchgeführt werden, wenn
– die Eichplombe beschädigt oder der Plombendraht gerissen ist
– die Nacheichfrist von 5 Jahren überschritten wurde
– sich Verunreinigungen durch Spülen des Zählers beseitigen lassen.
Der Kunde wird jedoch vor der Überprüfung diesbezüglich informiert und der jeweilige Mangel wird auf dem Prüfprotokoll festgehalten.
Eine Werksüberprüfung bei BERNHARDT ist kostenpflichtig. Sie beinhaltet aber keine Zerlegungsarbeiten. Der Zähler wird nach erfolgter Prüfung im Regelfall zurückgesendet.
Sollten Mängel festgestellt werden, welche die Glaubwürdigkeit des Messinstrumentes in Frage stellen (z.B. Lecks oder Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen), sind wir laut Maß- und Eichgesetz § 48 Abs. 2 verpflichtet, die Eichplombe zu entwerten.
Hinweise im Umgang mit dem Prüfling
Als Endkunde den Zähler bitte nicht selbst ausbauen, sondern immer Rücksprache mit dem jeweiligen Wasserversorger halten. Die Wasserzähler sind in der Regel in der Versorgungsleitung durch eine Sicherungsplombe gesichert, die nur der Vertreter des Wasserversorgers befugt ist zu öffnen.
Im Falle einer Überprüfung eines Patronenzählers oder auch Großwasserzählers muss der eichfähige, herausnehmbare Messeinsatz gemeinsam mit dem Gehäuse ausgebaut und uns als Einheit zur Überprüfung übergeben werden.
Zwischen dem Ausbau und der messtechnischen Überprüfung sollte eine Frist von 14 Tagen nicht überschritten werden.
Erläuterungen zum Prüfprotokoll
Der Zähler kann als in Ordnung befunden werden, also weiterhin im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
– die Eichplombe wurde nicht entwertet und ist intakt
– die Nacheichfrist ist nicht überschritten
– das Prüfergebnis lautet „Die Prüfpunkte liegen innerhalb der Eich- oder Verkehrsfehlergrenzen“
– keine offensichtlichen, leicht zu erkennenden Mängel vorhanden sind (wie z.B. ein Transportschaden auf dem Postweg).
Die schwarze Kurve im Diagramm zeigt den Fehler des Wasserzählers in Prozent (%) an.
Je näher die Kurve an der Null-Linie liegt, desto exakter wird der Verbrauch gemessen. Die Eichfehlergrenze darf im Zuge der Eichung nicht überschritten werden.
Befindet sich der Zähler bereits im Umlauf, gelten die blau eingezeichneten Verkehrs-fehlergrenzen. Innerhalb dieser Grenzen sollten die Fehler während der gesamten Nacheichfrist liegen.
Achtung: Die Durchflussstärke wird auf der x-Achse logarithmisch dargestellt, wodurch der untere Bereich (1% bis 10%) wesentlich bedeutsamer erscheint. In der Praxis wird der untere Durchflussbereich allerdings schnell „durchfahren“.
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bietet ebenfalls Überprüfungen für Wasserzähler an (www.bev.gv.at). Auf Anfrage können wir Ihnen gerne weitere Informationen und Kontaktdaten zukommen lassen.
Erläuterung der unterschiedlichen Durchfluss-Bezeichnungen bei Hauswasserzählern
(Quelle: BEV – Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen)
Wasserzähler mit innerstaatlicher Zulassung
Kaltwasserzähler, für die eine innerstaatliche Zulassung zur Eichung ausgesprochen wurde, werden
nach deren Nennbelastung benannt. Als Nennbelastung eines Zählers gilt die höchstzulässige
Durchflussstärke. Sie wird in Kubikmeter pro Stunde (m³/h) angegeben.
Zähler dieser Ausführung sind in Österreich seit vielen Jahren im Einsatz, und die Eichvorschriften
dafür wurden bereits im Jahr 1969 in Kraft gesetzt.
Die häufigste Ausführung davon sind Zähler mit einer Nennbelastung von 3 m³/h (Aufschrift: 3 m³/h)
und einem zugelassenen Messbereich von 30 l/h bis 3 m³/h.
Zusätzlich gibt es auch noch innerstaatliche Zulassungen für Großbereichzähler.
Dies sind Wasserzähler, die über ihre Nennbelastung hinaus bis zu einer als Grenzbelastung bezeichneten Durchflussstärke verwendet werden dürfen. Die Benennung erfolgt dabei in der Form, dass neben dem Zahlenwert der Nennbelastung in runden Klammern der Zahlenwert der Grenz-belastung zusätzlich angegeben ist.
Die gebräuchlichste Ausführung davon sind Zähler mit einer Nenn-(Grenz-)belastung von 3(5) m³/h
(Aufschrift: 3(5) m³/h) und einem zugelassenen Messbereich von 30 l/h bis 5 m³/h.
Wasserzähler mit EWG-Bauartzulassung
Mit dem Inkrafttreten eines Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen)
sind seit dem Jahre 1993 zusätzlich auch Wasserzähler entsprechend den EWG-Anforderungen
zulässig. Für diese Zähler wird anstatt oder zusätzlich zur bisherigen „innerstaatlichen Zulassung zur Eichung“ eine europaweit gültige EWG-Bauartzulassung ausgesprochen.
Wasserzähler mit einer EWG-Bauartzulassung werden nach dem Nenndurchfluss benannt.
Dieser Nenndurchfluss Qn ist definiert als der halbe Wert des größten Durchflusses Qmax und wird
ebenfalls in Kubikmeter pro Stunde (m³/h) angegeben. Anstatt der möglichen Großbereichszähler
wurde in diesen Vorschriften die Angabe von Klassen (A, B, C) vorgeschrieben.
Die gebräuchlichste Ausführung davon sind Zähler der Klasse B mit einem Nenndurchfluss von
1,5 m³/h (Aufschrift: Qn 1,5 m³/h, B) und einem zugelassenen Messbereich von 30 l/h bis 3 m³/h
sowie Zähler der Klasse B mit einem Nenndurchfluss von 2,5 m³/h (Qn 2,5 m³/h, B) und einem
zugelassenen Messbereich von 50 l/h bis 5 m³/h.
Wasserzähler der Klasse C mit einem Nenndurchfluss von 2,5 m³/h (Qn 2,5 m³/h, C) haben einen
zugelassenen Messbereich von 25 l/h bis 5 m³/h, in der Klasse A haben sie einen Messbereich
von 100 l/h bis 5 m³/h.
Schlussfolgerung:
Wasserzähler (innerstaatliche Zulassung) mit einer Nennbelastung von 3 m³/h (Aufschrift: 3 m³/h)
haben somit etwa die gleiche messtechnische Ausführung wie Wasserzähler (EWG-Bauart-zulassung) der Klasse B mit einem Nenndurchfluss von 1,5 m³/h (Aufschrift: Qn 1,5 m³/h, B).
Vielfach unterscheiden sich diese Zähler überhaupt nur durch die Aufschrift und sind technisch
völlig identisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BEV – Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen >>> www.bev.gv.at / Mess- und Eichwesen.
Neue Europäische Messgeräte-Richtlinie
MID – Measuring Instruments Directive Die MID ist mit 31.10.2006 in Kraft getreten und ist bis zum 30.10.2016 umzusetzen.
Sie regelt das erstmalige Inverkehrbringen verschiedener Messgeräte in ganz Europa.
BERNHARDT hat alle Wasserzähler auf die neue Messgeräte-Richtlinie umstellt und liefert diese mit den neuen Bezeichnungen.
Kennzeichnung am Zähler ersichtlich: